Kath. Gesamtkirchengemeinde                                           Stuttgart - Nordstern

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St. Antonius                    Zuffenhausen                                                                70 435  Stuttgart

St. Laurentius                 Freiberg                                                                             0711  987 9380

Zur Hl. Dreifaltigkeit      Rot                                                      stantonius(dot)zuffenhausen(at)drs(dot)de

                                                                                                                www.stuttgart-nordstern.de

 


Institutionelles Schutzkonzept der GKG Stuttgart - Nordstern

zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen

und erwachsenen Schutzbefohlenen


 

Entsprechend der Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch in der

Diözese Rottenburg - Stuttgart (KA 2015, Nr.15 vom 10.11.2015, 458 - 462)

wird das folgende  Schutzkonzept erstellt und in Kraft gesetzt:
 

A)  Personalauswahl und Personalentwicklung
 

Wir tragen Sorge dafür, dass
 

-     Prävention von sexuellem Missbrauch mit haupt- und ehrenamtlichen
      Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen  thematisiert und  besprochen wird.

-    die Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen in der Prävention von sexuellem
     Missbrauch geschult werden.

-    Haupt- und Nebenamtlichen, die Kontakte mit Schutzbefohlenen haben, ein
     Erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

-    die Ehrenamtlichen je nach Dauer und Art des Kontakts mit
     Schutzbefohlenen ein erweitertes oder ein Führungszeugnis vorlegen.

-    alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, haupt-, neben- oder ehrenamtlich,
     den Verhaltenskodes und die Selbstauskunftserklärung vorlegen.

Eine Vereinbarung mit dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart wurde
von uns abgeschlossen.

Der Hauptamtliche als Ansprechperson ist: Pfarrer Manfred Griesbeck.
Er fordert die erweiterten Führungszeugnisse bei Haupt-, Neben- und
Ehrenamtlichen ein, bzw. ordnet es an, sofern diese erforderlich sind.


Er sichtet und erfasst die Daten in einer Liste, die verschlossen aufbewahrt wird.

 

B)  Verhaltenskodex  und Selbstauskunftserklärung

 

  • Der Inhalt des Verhaltenskodexes (s. Anhang) der Diözese
    Rottenburg-Stuttgart (KA 2016, Nr. 11, 328 f.) ist uns bekannt.
    Er muss mit der Selbstauskunftserklärung von Haupt-, Neben-
    und Ehrenamtlichen vor Beginn ihrer Tätigkeit unterzeichnet
    und akzeptiert werden.

  • Der Verhaltenskodex wird veröffentlicht (Website, Schaukästen)
    und den Mitarbeitenden zur Kenntnis gebracht.

  • Wird der Verhaltenskodex vor tatsächlichen Hinweisen auf einen
    Verdacht nicht eingehalten, führt der Pfarrer oder eine von ihm
    beauftrage und bevollmächtigte Person ein Gespräch, in dem um
    Stellungnahme gebeten und zur Einhaltung aufgefordert, bzw.
    abgemahnt wird.

    Ehrenamtliche werden ermahnt, verwarnt oder aus dem Amt entlassen.
    Angestellte Mitarbeitende werden ermahnt, abgemahnt oder erhalten
    eine außerordentliche Kündigung.

    Die diesbezüglichen Vorgänge sind immer zu dokumentieren unter
    Wahrung der Persönlichkeitsrechte und in Entsprechung zu dienst-
    und arbeitsrechtlichen Regelungen.

 

C)   Schritte zu Beratung und Beschwerden

       Alle Mitarbeitenden müssen nachstehende Erklärung abgeben können:

  • Ich nehme gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
    wahr.
  • Ich spreche vertraulich mit der Leitung oder Kolleginnen/Kollegen,
    um meine Wahrnehmung und das Gefährdungsrisiko kritisch zu
    überprüfen.
  • Im so begründeten Verdachtsfall nehme ich umgehend mit dem
    rechtlich Verantwortlichen Kontakt auf. Er muss dann die
    Verantwortung für das weitere Vorgehen übernehmen.
  • Ist der rechtlich Verantwortliche (Leitender Pfarrer oder von ihm
    explizit beauftragte Ansprechperson) nicht erreichbar,

    habe ich zu ihm/zu ihr nicht das notwendige Vertrauen oder steht er/sie
    selbst im Verdacht des sexuellen Missbrauchs, nehme ich
    unmittelbar Kontakt auf mit einer erfahrenen Fachkraft/Fachstelle
    oder den diözesan beauftragten Personen. (s. Anhang)
  • Der leitende Pfarrer/Ansprechperson nimmt Kontakt mit einer in
    Frage kommenden Fachkraft/Fachstelle oder der zuständigen
    diözesanen Stelle auf.
  • Die weiteren Schritte (Elternkontakt, Jugendamt, Polizei) erfolgen in
    Absprache mit der diözesanen Stelle.
  • Ich kläre mit den Leitenden Pfarrer und/oder der diözesanen
    Ansprechperson, wie ich mich verhalten soll und treffe auch zu
    meinem Schutz eine Absprache über den Umfang meiner
    Verantwortung und meines Auftrags.

 

D)   Nachsorgende Aufarbeitung

 

Wir verpflichten uns, Verdachts- und Missbrauchsfälle zu begleiten und
entsprechende Nachsorge anzubieten und zu leisten. Der Leitende Pfarrer oder
die von ihm dazu beauftragte Person nimmt dazu die Angebote der diözesanen
Möglichkeiten wahr: Supervision, Beratung, Therapie.

 

E)  Aus- und Fortbildung

 

  • Wir sorgen dafür, dass die Mitarbeitenden unserer Gemeinden geschult
    werden. Wir weisen regelmäßig auf Präventionsschulungsangebote hin
    oder vereinbaren sie vor Ort.
  • Schulungen zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung für in der
    Kinder- und Jugendarbeit tätigen Ehrenamtlichen im Dekanat Stuttgart
    bietet an das:

    Katholische Jugendreferat  BDKJ-Dekanatsstelle
    (
    www.kath-jure-stuttgart.de). Ab 10 Teilnehmenden kann der Termin
    auch in der GKG durchgeführt werden.

 

F)   Qualitätsmanagement

 

       Wir sorgen dafür, dass

  • Prävention thematisiert wird
  • Die Maßnahmen zur Prävention von allen Einrichtungen
    umgesetzt werden,
  • Präventionsmaßnahmen regelmäßig überprüft und ggf.
    angepasst werden,
  • regelmäßig in geeigneter Form veröffentlich werden
    (Website, Schaukasten, Gemeindebrief)

 

        Prävention beinhaltet:

        -    primäre Prävention: vorbeugende Maßnahmen zur Entstehung
             sexueller Gewalt

        -    sekundäre Prävention: sexuelle Gewalt erkennen und Maßnahmen
             ergreifen, um sie zu beenden

         -   tertiäre Prävention:
             Schutz und Unterstützung der Opfer;  Aufarbeitung  sexueller
             Gewalterfahrungen

 

Dieses Schutzkonzept wird durch den Leitenden Pfarrer und den Zweiten Vorsitzenden
des Gesamtkirchengemeinderates für die GKG Stuttgart - Nordstern sofort in Kraft gesetzt.

 

 

Stuttgart, den 15.03.2019    gez.   Pfarrer M. Griesbeck    gez.   Zweiter Vors. GKGR S. Kulle