In der kirchlichen Trauung spenden sich Mann und Frau das Sakrament der Ehe und Liebe und
machen ihre Lebensgemeinschaft öffentlich bekannt.

Termine zur Trauung können jederzeit über das Pfarrbüro der Gemeinde geregelt werden,
in der die Trauung stattfinden soll.

Der trauende Geistliche vereinbart mit dem Brautpaar einen Termin zur Erstellung eines Eheprotokolls,
bei dem festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung in der römisch-
katholischen Kirche gegeben sind.

In einem Traugespräch werden die Inhalte der Trauung und die Gestaltung der Feier besprochen.

In den Gemeinden der Gesamtkirchengemeinde Stuttgart-Nordstern werden die Brautleute gebeten,
gemeinsam zum Altar zu gehen und auf Brautübergaben u.ä. zu verzichten. Auf diese Weise wird die
Freiheit der Entscheidung zur Ehe von Mann und Frau bezeugt, die für eine gültige Eheschließung
erste Voraussetzung ist.