Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Gemeinde
 

Der Kirchengemeinderat (KGR) besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde, die auf 5 Jahre gewählt sind. Zusammen mit dem Pfarrer trägt der Kirchengemeinderat die Verantwortung für das Gemeindeleben und sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich.

Die Sitzungen des Kirchengemeinderates sind im Allgemeinen öffentlich und interesssierte Gemeindemitglieder dürfen gerne als Gäste anwesend sein.

 

Kirchengemeinderat Zur Heiligsten Dreifaltigkeit
 

Dem Kirchengemeinderat Zur Heiligsten Dreifaltigkeit gehören mit beschließender und
beratender Stimme an:

 

Leitender Pfarrer Manfred Griesbeck

Klaus Kress - Gewählter Vorsitzender
Konrad Neumann - Stv. Gewählter Vorsitzender

Christoph Chalupka
Ingrid Dunu
Anno Knüttgen
Heike Krauß
Monika Milcz
Joselin Pallickal (Sr. Joselin)
Thi Nga Vo
Jaroslaw Waliszewski

 

Maryia Hiel - Beratend im KGR

und die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der/die Kirchenpfleger*ìn