Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Gemeinde
Der Kirchengemeinderat (KGR) besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde, die auf 5 Jahre gewählt sind. Zusammen mit dem Pfarrer trägt der Kirchengemeinderat die Verantwortung für das Gemeindeleben und sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich.
Die Sitzungen des Kirchengemeinderates sind im Allgemeinen öffentlich und interesssierte Gemeindemitglieder dürfen gerne als Gäste anwesend sein.
Kirchengemeinderat Zur Heiligsten Dreifaltigkeit
Dem Kirchengemeinderat Zur Heiligsten Dreifaltigkeit gehören mit beschließender und
beratender Stimme an:
Leitender Pfarrer Manfred Griesbeck |
Klaus Kress - Gewählter Vorsitzender |
Christoph Chalupka |
Ingrid Dunu |
Anno Knüttgen |
Heike Krauß |
Monika Milcz |
Joselin Pallickal (Sr. Joselin) |
Thi Nga Vo |
Jaroslaw Waliszewski |
Maryia Hiel - Beratend im KGR |
und die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der/die Kirchenpfleger*ìn |