Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde
Der Kirchengemeinderat (KGR) besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde, die auf 5 Jahre gewählt sind. Zusammen mit dem Pfarrer trägt der Kirchengemeinderat die Verantwortung für das Gemeindeleben und sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich.
Die Sitzungen des Kirchengemeinderates sind im Allgemeinen öffentlich und interesssierte Gemeindemitglieder dürfen gerne als Gäste anwesend sein.
Kirchengemeinderat Zum Guten Hirten
Dem Kirchengemeinderat Zum Guten Hirten gehören mit beschließender und
beratender Stimme an:
Leitender Pfarrer Manfred Griesbeck |
Stefan Kulle - Gewählter Vorsitzender |
Marie-Anna Ellmer |
Georg Faschingbauer |
Beate Haile |
Elke Herold |
Matthias Herzog |
Ann-Kathrin Malkusch |
Lisa Nquyen |
Edeltraud Scherrenbacher |
Günther Schiffko |
Ursula Staudenmeyer |
Luca Vendola |
Stefan Weidner |
Thomas Zisler |
und die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der/die Kirchenpfleger*ìn |