Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde
 

Der Kirchengemeinderat (KGR) besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde, die auf 5 Jahre gewählt sind. Zusammen mit dem Pfarrer trägt der Kirchengemeinderat die Verantwortung für das Gemeindeleben und sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich.

Die Sitzungen des Kirchengemeinderates sind im Allgemeinen öffentlich und interesssierte Gemeindemitglieder dürfen gerne als Gäste anwesend sein.

 

Kirchengemeinderat Zum Guten Hirten
 

Dem Kirchengemeinderat Zum Guten Hirten gehören mit beschließender und
beratender Stimme an:

 

Leitender Pfarrer Manfred Griesbeck

Stefan Kulle - Gewählter Vorsitzender
Edeltraud Scherrenbacher - Stv. Gewählte Vorsitzende

Marie-Anna Ellmer
Elke Herold
Günther Herzog
Ursula Maier
Alois Oversohl
Günther Schiffko
Stefan Weidner
Thomas Zisler
und die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der/die Kirchenpfleger*ìn