Getaufte gehören immer der Kirche als Gemeinschaft der Christen an.
Ein Kirchenaustritt ist in Deutschland die amtliche Bekundung, in einer Kirche nicht mehr als Mitglied
geführt werden zu wollen.
Der Austritt erfolgt auf dem Bürgerbüro des Rathauses des ersten Wohnsitzes und ist mit einer Gebühr
verbunden, die dafür von der Behörde erhoben wird.
Mit dem vollzogenen Austritt endet die Einziehung der Kirchensteuer.
Die Pfarrei wird vom Austritt informiert und vermerkt ihn im Taufbuch.
Wir danken allen, die den Austritt vollzogen haben für ihre bisherige Unterstützung der kirchlichen und
pastoralen Arbeit. Ohne den Beitrag der Kirchensteuer wäre das vielfältige Angebot der Kirchengemeinden
von den Kindertagesstätten über die sozialen Hilfsangebote bis zum Instandhalten der Kirchengebäude
nicht möglich.
Für Gespräche im Umfeld des Austrittes sind wir grundsätzlich offen und stehen gerne Rede und Antwort.
Sollte ein Wiedereintritt in die Kirche erwogen werden, ist ein Informationsgespräch mit dem Pfarrer
erbeten und der Bischof wird um seine Zustimmung gebeten.
In einer kleinen Feier wird der Wiedereintritt dann unter Beisein einer Zeugin bzw. eines Zeugen der Wahl vollzogen.