FFP2-Maskenpflicht beim Gottesdienstbesuch

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Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken während Gottesdiensten in geschlossenen Räumen.

 

 

 

Ab sofort müssen in der Warn- und den Alarmstufen des Landes Baden-Württemberg in Eucharistiefeiern und anderen Gottesdiensten, die in geschlossenen Räumen gefeiert werden, von Personen ab 18 Jahren FFP2-Masken oder ein ver­gleichbarer Standard getragen werden. Es muss sich in diesen Fällen um eine Atemschutzmaske handeln, die mindestens die Anforderungen des Standards FFP2 (DIN EN 149:2001) oder eines vergleichbaren Standards erfüllt und damit mindes­tens die gleiche Schutzwirkung aufweist wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95.
Ein­fache medizinische Masken ("OP-Masken") sind nicht mehr zugelassen!

Für Personen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren gilt wie gehabt weiterhin die Ver­pflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

Die Einführung dieser Verpflichtung ist notwendig und sinnvoll, da FFP2-Masken im Vergleich zu einfacheren Masken die Ansteckungsgefahr stark reduzieren.

Ergänzende Informationen der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

 

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